Messerrecht in der Schweiz: Was ist erlaubt?
Messerrecht in der Schweiz: Was ist erlaubt?
Die Schweiz ist bekannt für ihre atemberaubende Landschaft, präzise Uhrmacherkunst und Schokolade. Aber auch das schweizer Armeetaschenmesser geniesst weltweite Bekanntheit und wird oft mit der Schweiz assoziiert. Doch bevor Sie sich für ein bestimmtes Messer entscheiden, sollten Sie sich mit den schweizerischen Gesetzen und Vorschriften vertraut machen, die den Besitz und die Verwendung von Messern regeln.
Grundsätzliches zum Messerrecht in der Schweiz
Die Schweiz verfügt über vergleichsweise liberale Gesetze in Bezug auf den Besitz von Messern. In der Regel werden Messer nicht als Waffen, sondern lediglich als gefährliche Gegenstände betrachtet und können ganz legal erworben und getragen werden. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Regeln, die beachtet werden müssen.
Verbotene Messer
Messer, die im Sinne des schweizerischen Gesetzes als Waffen gelten, dürfen grundsätzlich weder in der Schweiz gekauft, getragen noch in die Schweiz eingeführt werden, Ausnahmebewilligungen sind jedoch möglich. Als Waffen gelten folgende Messertypen:
1. Dolche mit Symmetrischer Klinge:
Dolche mit einer symmetrischen Klinge, die eine Länge über 5 cm und unter 30 cm aufweisen, gelten in der Schweiz als Waffen und sind verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die symmetrische Klinge einseitig oder beidseitig geschliffen ist. Ebenfalls zu den Dolchen zählen auch Bajonette.
Erlaubt sind Dolche mit einer symmetrischen Klinge, insofern sie eine Klingenlänge unter 5 cm aufweisen oder eine Klinge mit einer Länge von über 30 cm haben. Auch vom Verbot ausgenommen sind Ordonanzdolche der Dolchbajonette (spezifisch Dolchbajonett 57 des stgw 57) der schweizerischen Armee.
Austernbrecher bzw. -messer sind trotz symmetrischer Klinge ohne Auflagen nicht als Waffen zu klassifizieren und damit ebenfalls erlaubt. Trotzdem gelten auch diese als gefährliche Gegenstände.
Briefmesser sind ebenfalls ausgenommen, jedoch nur wenn sie ganz klar als solche erkennbar sind, sie gelten dann ebenfalls lediglich als gefährliche Gegenstände.
2. Trench Knives
Messer deren Griff als Schlagring fungiert, gelten ebenfalls als Waffen. Sie werden vom schweizerischen Recht als Gegenstände klassifiziert, deren Zweck die Verletzung von Menschen ist. Entsprechend sind Erwerb, Einfuhr und Führen solcher Messer ausnahmslos verboten.
3. Wurfmesser
Wurfmesser werden ähnlich gehandhabt wie Dolche. Verfügen sie über eine asymmetrische Klinge ist nichts weiter zu bedenken, handelt es sich jedoch um eine symmetrische Klinge, so sind die gleichen Richtlinien einzuhalten wie bei den Dolchen mit symmetrischer Klinge. Das heisst konkret: Wurfmesser mit einer symmetrischen Klinge, die eine Länge zwischen 5 cm und 30 cm aufweisen, sind Waffen und damit verboten. Ist die Klinge länger bzw. kürzer als der angegebene Richtwert, so können auch diese legal erworben und geführt werden.
4. Schmetterlingsmesser
Schmetterlingsmesser, auch bekannt als Butterflymesser oder Balisongs, sind ebenfalls relativ stark reguliert. Sie gelten als Waffen und können in der Schweiz nicht legal erworben oder geführt werden und auch die Einfuhr ins Land ist verboten.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen. So gelten Miniaturschmetterlingsmesser nicht als Waffen und können legal erworben werden. Zu den Miniaturschmetterlingsmesser zählen alle, die eine geöffnete Gesamtlänge von 12 cm nicht überschreiten und eine Klingenlänge von unter 5 cm aufweisen.
Ausgenommen vom Verbot sind zudem Alltagsgegenstände, die in iherer Funktion und ihrem Aussehen auf Schmetterlingsmesser basieren. So wäre es beispielsweise erlaubt, eine Flaschenöffner zu erwerben, der wie ein Schmetterlingsmesser aussieht und funktioniert, aber anstelle der Klinge den Flaschenöffner hat.
Auch sogenannte Trainings-Schmetterlingsmesser gelten nicht als Waffen. Ein Schmetterlingsmesser zählt als Trainingsmesser, wenn es über eine nicht spitz zulaufende, ungeschliffene und gelochte Klinge verfügt. Diese Anforderungen sind zwingend einzuhalten, denn ein Schmetterlingsmesser mit gelochter, ungeschliffener aber spitz zulaufender Klinge würde bereits wieder als Waffe klassifiziert und wäre damit verboten.
5. Automatische Messer
Als automatische Messer gelten solche, die einen einhändig bedienbaren Spring- oder automatischen Auslösemechanismus oder über einen federunterstützten Öffnungsmechanismus verfügen. Sie sind, gleich wie Schmetterlingsmesser, verboten, wenn sie geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind und eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist. Automatische Messer die die Richtlängen unterschreiten können legal erworben werden
Gleich wie bei den Schmetterlingsmessern sind auch hier Alltagsgegenstände vom Verbot ausgenommen die in ihrer Funktion und ihrem Aussehen auf automatischen Messern basieren, anstelle einer Klinge jedoch über ein anderes Werkzeug (Kamm, Flaschenöffner, etc.) verfügen.
Zudem gilt das Verbot wirklich nur für automatische oder mechanisch unterstützte Öffnungsmechanismen. Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen, zbspw. mit Flipper oder Daumenpin gelten nicht als automatische Messer und sind ohne Einschränkungen erwerb- und führbar.
6. Versteckte Messer
Verboten sind auch Messer und Schwerter, die als Alltagsgegenstände getarnt sind. Ein typisches Beispiel hierfür sind Schwerter, die als Gehstöcke getarnt sind. Auf den ersten Blick sind diese nicht von handelsüblichen Gehstöcken zu unterscheiden, zieht man jedoch am Knauf offenbart sich die Klinge. Alle Klingen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, gelten als verbotene Waffen und dürfen weder gekauft, getragen noch eingeführt werden.
Erlaubte Messer
Abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen können alle anderen Messer legal geführt und erworben werden. Es gibt hier auch keine Einschränkungen bezüglich Klingenlänge, bei den erlaubten Messern kann die Klinge so lang oder kurz sein, wie es für dich am besten passt.
Einige Messer sorgen jedoch immer wieder Verwirrung, so beispielsweise das Fallmesser. Ein Fallmesser ist ein Messer, dessen Klinge im geschlossenen Zustand im Griff ruht und mittels Schwerkraft oder Schleuderbewegung ausgefahren wird. Da diese Messer nicht über mechanisch unterstützende Öffnungsmechanismen verfügen, sind auch sie ausdrücklich erlaubt.
Gleiches gilt auch für Karambits und Neck Knives, welche irrtümlicherweise oft als illegal wahrgenommen werden. Jedoch gilt auch hier, solange keine Charakteristika aufzufinden sind, die in der obigen Liste aufgeführt sind, können auch sie ganz legal gekauft und getragen werden.
Führen von Messer
Alle erlaubten Messer können grundsätzlich zu jeder Zeit und an den meisten Orten sowohl offen (bspw. am Gürtel) als auch versteckt (bspw. in der Hosentasche) geführt werden. Es gibt hier jedoch einen extrem wichtigen Grundsatz, denn alle erlaubten Messer gelten zwar nicht als Waffen, jedoch trotzdem als gefährliche Gegenstände, die beim missbräuchlichen Tragen von der Polizei beschlagnahmt werden können.
Läuft du beispielsweise mit einer offen präsentierten Machete durch die Stadt wird es schwer glaubhaft darzulegen, dass du die Machete zweckmässig mitführst denn du wirst dich ja kaum durch Unterholz schlagen müssen. Hier würde es sich mit höchster Wahrscheinlichkeit um ein missbräuchliches Tragen handeln und die Polizei würde dir die Machete entziehen.
Bist du hingegen im Wald unterwegs oder auf einem Camping-Trip zu Gange und hast eine Machete mit, trägst du sie zweckmässig und keiner würde deine Machete beschlagnahmen.
Wenn du also ein Messer mitträgst, ist es wichtig, es nicht in einer aggressiven Art und Weise zu präsentieren, glaubhaft darlegen zu können, dass du es zweckmässig führst und es vernünftig gebrauchst. Hältst du dich daran, kannst du dein Messer unbesorgt mitführen.
Natürlich musst du auch immer darauf achten, dass du dich nicht in einer Zone aufhältst, wo das Tragen von Messern verboten ist. In bestimmten öffentlichen Bereichen, wie Flughäfen, Gerichtsgebäuden und Schulen, sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen, ist das Tragen von Messern jeglicher Art normalerweise verboten. Es ist wichtig, sich in solchen Bereichen an die örtlichen Vorschriften zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Alles was wir in unserem Shop verkaufen ist in der Schweiz absolut legal und kann ohne rechtliche Bedenken bestellt werden!
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition SR 514.54 (Waffengesetz,
WG) vom 20. Juni 1997 (Stand am 1. September 2020)
- Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition SR 514.541 (Waffenverordnung, WV) vom 2. Juli 2008 (Stand am 1. April 2021)